Die gesetzliche Krankenkasse IKK Classic hat ihre Voraussetzungen für die Bezuschussung osteopathischer Leistungen leicht geändert: Hieß es bislang, dass „Eine ärztliche Verordnung (...) nicht erforderlich (ist), wenn die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker erfolgt“, so heißt es nun, dass „Für eine Erstattung zudem eine ärztliche Verordnung erforderlich (ist), wenn die osteopathische Behandlung nicht durch einen Arzt erfolgt.“