Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, will Widerspruch gegen die gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung beantragen:
Nach Auffassung der den VOD beratenden Experten wird diese Verfügung nach dem nun folgenden Widerspruch des VOD voraussichtlich keinen Bestand haben. Der VOD bedauert, dass eine außergerichtliche Einigung mit dem BVO nicht möglich war.
Die einstweilge Verfügung war vom Bundesverband Osteopathie, bvo, beantragt worden, nachdem der VOD "aus Gründen der notwendigen Markenpflege" bvo-Mitglieder abgemahnt hatte (siehe News vom 15.11.11).
Quelle: www.osteopathie.de