Ab 1. Januar will die Techniker Krankenkasse (TK) die Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Der Satzungsänderung der TK muss allerdings das Bundesversicherungsamt noch zustimmen.
Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
Mit ärztlicher Bescheinigung ist laut Bundesverband Osteopathie, bvo, allerdings keine Verordnung gemeint.
Zudem muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt (werden), der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Als Leistungserbringer listet die TK die Mitglieder von bvo, ROD, DGOM und VOD auf.
Quelle: www.tk.de