Auf ihrer facebook-Seite weist die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin auf die seit Anfang Januar geltende anteilige Erstattung osteopathischer Leistungen durch die Techniker Krankenkasse hin (siehe News vom 15.12.11). Auch die Schule AVT-College berichtet über die anteilige Erstattung und weist darauf hin, dass Absolventen, die Mitglied des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin, DVOM, sind, sich bei der TK als Leistungserbringer registrieren lassen können.
Quelle: www.avt-osteopathie.de