Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, nimmt Stellung zum neuen Versorgungsstrukturgesetz. Der Verband sieht das Gesetz als Chance, aber auch als Gefahr, dass Qualitätssicherung und Patientensicherheit ins Hintertreffen geraten und warnt daher vor vorschnellen Angeboten.
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, (GKV-VStG), so der vollständige Name, war am 1. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten und ermöglicht u.a. den Krankenkassen ihren Versicherten ergänzende Leistungen anzubieten.
Von dieser Möglichkeit hat die Techniker Krankenkasse Gebrauch gemacht, die seit Anfang des Jahres osteopathische Leistungen anteilig erstattet (siehe News vom 15.12.11).