Der Bundesverband Osteopathie, bvo, äußert sich knapp zum Urteil des Landgerichts Frankfurt (siehe News vom 23.02.12).
Aufgrund der mündlichen Verhandlung wurde nun die einstweilige Verfügung vom 04.11.11 als Urteil bestätigt. Zudem trägt der VOD die weiteren Kosten des Verfahrens. Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.