Der Bundesverband Osteopathie, bvo, begrüßt die anteilige Kostenerstattung osteopathischer Leistungen, wie sie die Techniker Krankenkasse, die BKK Essanelle und die BKK Bahn seit Anfang des Jahres leisten. Damit würden die gesetzlichen Kassen die Osteopathie als eine wirksame und somit erstattungswürdige Form der komplementären Heilkunde anerkennen.
Auch würden die Kassen nicht nach den Grundberufen unterscheiden, sondern die Ausbildung zur Bedingung für die anteilige Erstattung machen. Damit hätten sie als Schwergewichte innerhalb des Gesundheitssystems (...) Fakten geschaffen.
Noch zu klären ist für den bvo, ob auch Leistungen von in Ausbildung befindlichen Osteopathen erstattet werden, sowie zeitliche Vorgaben für anteilig erstattungsfähige Behandlungen.
Auch dürfe die von den Kassen geforderte ärztliche Bescheinigung nicht dazu führen, dass Osteopathen künftig nur auf Verordnung hin arbeiten dürften.
Stattdessen fordert der bvo auf Bundesebene Lösungen für den längst überfälligen First Access für Osteopathen nach dem Ausbildungskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, zu erarbeiten.