Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, stimmt mit der Urteilsbegründung der Richter des Landgerichts Frankfurt im sogenannten Markenstreit nicht überein (siehe News vom 19.03.12) und will das gegen ihn ergangene Urteil nicht hinnehmen:
Nachdem der VOD seine Mitglieder um deren Einschätzung gebeten und die weit überwiegende Mehrheit eine Verteidigung der Marke D.O. gefordert hat, wird der VOD dieses vorläufige Ergebnis nicht hinnehmen und die weitere Instanz beschreiten.