Die Privatschule für Klassische Osteopathische Medizin, SKOM, berichtet ausführlich über anteilige Erstattung osteopathischer Leistungen durch die Techniker Krankenkasse, die auch für die eigenen Schüler gilt:
Alle SKOM- KursteilnehmerInnen aus dem 4. & 5. Studienjahr bekommen die notwendige Bestätigungen womit sie sich bei der Krankenkasse als Leistungserbringer anmelden können.