Mit der Hanseatischen Krankenkasse HEK erstattet mittlerweile die fünfte gesetzliche Krankenkasse anteilig osteopathische Leistungen. Die HEK übernimmt 80 Prozent der Kosten bei max. 60 Euro pro Sitzung und 6 Sitzungen im Jahr. Die Behandlung muss durch einen Arzt veranlasst sein und der Behandler Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder aufgrund seiner Ausbildung einem solchen beitreten können.
Im Unterschied zu den anderen Kassen listet die HEK die Anwendungsbereiche für eine anteilig erstattungsfähige osteopathische Behandlung auf. Diese sind:
- Bewegungsapparat: Beispielsweise Gelenkprobleme, Hexenschuss, Ischialgie und Verstauchungen
- Internistischer Bereich: Beispielsweise Verdauungsstörungen, Sodbrennen und funktionelle Herzbeschwerden
- Migräne
- Tinnitus
- Schwindel