Auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, der sich gegen einen eigenständigen Beruf Osteopath ausspricht, berichtet auf seiner Website von der anteiligen Erstattung osteopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen. Im einzelnen listet der IFK die Techniker Krankenkasse, die Hanseatische Ersatzkasse und die BKK der Hypovereinsbank auf.
Quelle: www.ifk.de