Die BKK vor Ort folgt den Beispiel anderer gesetzlicher Krankenkassen und bietet seit Mitte Mai ihren 770.000 Versicherten die anteilige Erstattung osteopathischer Leistungen an.
Die Voraussetzungen sind ähnlich, wie bei anderen Kassen auch: Ein Arzt muss eine Bescheinigung ausstellen, der behandelnde Osteopath muss über eine qualifizierte Ausbildung verfügen, die ihm zum Beitritt in einen Osteopathenverband berechtigt.
Nach Auskunft des Bundesverbandes Osteopathie, bvo, können mittlerweile ca. 11,5 Mio. gesetzlich Versicherte in Deutschland Osteopathie in Anspruch nehmen.
Eine Liste aller gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten, ist auf Osteokompass unter der Rubrik "Patienteninfo" aufgeführt.