Der Bundesverband Osteopathie, bvo, veröffentlicht für Patienten ein eigenes Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten.
Aufgeführt werden nur jene Kassen, die die qualifizierte Ausbildung von bvo-Mitgliedern anerkennen und deren osteopathische Leistungen anteilig erstatten.
Auch die Schule Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin, DAOM, berichtet über die anteilige Erstattung durch Gesetzliche Krankenkassen. Für eine Übersicht verweist die Schule auf Osteokompass.