Der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, begrüßt die zunehmende Akzeptanz der Osteopathie durch einzelne Gesetzliche Krankenkassen, bezweifelt aber, ob die bisherige Erstattungspraxis der richtige Weg für eine Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf im Gesundheitswesen mit einem Primärzugang zum Patienten ist. Schließlich würden diese Kassen osteopathische Leistungen nur auf ärztliche Verordnung bzw. Bescheinigung hin anteilig erstatten.
Quelle: www.daom.de