In einem nicht näher genannten Urteil äußert sich das Landesverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu den heilkundlichen Fähigkeiten einer Osteopathin mit Grundberuf Physiotherapie:
Nach dem Vorstehenden ist nach Auffassung des Senats die Annahme gerechtfertigt, dass die Klägerin die richtige Ausführung einer Krankenbehandlung mit den Mitteln der Physiotherapie und der Osteopathie hinreichend sicher beherrscht (...).
Laut Medizinrechtler Ernst Boxberg, der aus diesem Urteil zitiert, hat im konkreten Fall die Ausbildung in Physiotherapie und Osteopathie der Klägerin so viel Kenntnisse vermittelt, dass ihr die sektorale Heilpraktikererlaubnis in der Physiotherapie ohne Prüfung erteilt werden kann.
Bis zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis in der Osteopathie sei es allerdings noch ein weiter Schritt.