Die ausschließlich für Mitarbeiter und Angehörige des HEAG-Konzerns tätige HEAG BKK aus Darmstadt erstattet neuerdings anteilig osteopathische Leistungen. Dabei fordert die Kasse für die Erstattung keine ärztliche Bescheinigung. Das Angebot ist zunächst bis zum 30.06.2013 befristet, da eine grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers über diese Leistung noch aussteht.
Eine aktuelle Liste aller Kassen, die für Osteopathie aufkommen, ist in der Rubrik Patienteninfo > Krankenkassen aufgeführt.
Quelle: www.heag-bkk.de