In einem Schreiben vom 26. September haben die Heilpraktikerverbände Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V., Freie Heilpraktiker e.V., Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Union Deutscher Heilpraktiker e.V. und Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. Beschwerde beim Bundesversicherungsamt eingelegt.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen, insbesondere durch die Techniker Krankenkasse. Das Bundesversicherungsamt ist die Behörde, die diese Erstattungspraxis bisher genehmigt hat. Die Heilpraktikerverbände bemängeln die fehlende Rechtsgrundlage, die fehlende Qualitätssicherung, die Wettbewerbsverzerrung und weisen darauf hin, dass Osteopathie eine erlaubnispflichtige Heilkunde darstellt.
Das siebenseitige Schreiben endet mit der Forderung
Sofern die TKK (Techniker Krankenkasse) an einer Erstattung osteopathischer Leistungen festhalten will, bedarf es der Einbeziehung der maßgeblichen Heilpraktikerverbände, als auch deren Anerkennung.
Inhalte eines Antwortschreibens des Bundesversicherungsamt, dass die Heilpraktikerverbände bis zum 15. November erbeten hatten, sind gegenwärtig nicht bekannt.