Die BKK Mobil Oil akzeptiert nun auch osteopathische Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden.
Noch Anfang August (siehe News vom 04.08.12) hatte die Kasse darauf verwiesen, dass Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorgaben von der anteiligen Erstattung osteopathischer Leistungen ausgeschlossen seien.
Nun heißt es auf der Website der BKK Mobil Oil:
Die Behandlung muss durch einen Arzt mit Zusatzqualifikation Osteopathie, einen qualifizierten Physiotherapeuten, einen Osteopathen oder Heilpraktiker, der die Mitgliedschaft oder die Berechtigung zur Mitgliedschaft in einem der unten aufgeführten Verbände nachweisen kann, erbracht werden.