Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten, DGVP e.V., kritisiert in einer Pressemitteilung vom 10.12.12 die gängige Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen:
Bislang fehlen staatliche allgemeine Regelungen. Das hat jedoch zur Folge, dass Krankenkassen zum Teil auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die diese Leistungen gar nicht legal erbringen dürfen, da sie damit gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen.
Und weiter: Die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen sind zudem völlig uneinheitlich (...) die Ausbildungszeiten der bei einigen Kassen zugelassenen Osteopathen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden und werden damit der Patientensicherheit nicht gerecht.
Deshalb fordert die DGVP: Die qualitativ hochwertige Ausübung der Osteopathie durch fundiert darin ausgebildete Heilkundler muss in Deutschland und Europa Standard werden. Das ist im Interesse der Patienten.
Die DGVP kämpft laut Eigenaussage für ein effektiveres, besseres und bezahlbares Gesundheitssystem in Deutschland, das Bürgern und Akteuren im Gesundheitswesen zu Gute kommt."
Auf seiner Website hat der in der Pressemitteilung erwähnte Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, die Pressemitteilung der DGVP ohne Quellenangabe wiedergegeben.
Quelle: www.dgvp.de