Der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, verweist auf einen kürzlich erschienen Artikel im Deutschen Ärzteblatt. Der Artikel mit dem Titel Satzungsleistungen der Krankenkassen: Hauptsache Wettbewerb beleuchtet das Für und Wieder der erweiterten Satzungsleistungen, mit denen gesetzliche Krankenkassen unter anderen auch Osteopathie anbieten.
Der Beitrag spiegelt im Wesentlichen die Einlassungen und die Sicht des DVOM hinsichtlich der Veränderungen welche der Gesundheitsfond mit sich gebracht hat wider.