Wie der Bundesverband Osteopathie, bvo, und der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, zeitgleich berichten, ist in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland die Berufsbezeichnung Osteopath seit Anfang des Jahres einheitlich reglementiert und geschützt.
Der bvo berichtet hierzu:
Nur Therapeuten, die das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben haben, dürfen sich Osteopathen nennen. Diese einheitliche Reglementierung gewährleistet in der Schweiz eine qualitätsgesicherte osteopathische Ausbildung und die notwendige Patientensicherheit. (...) Dem interkantonalen Diplom in Osteopathie der GDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren) geht eine fünfjährige Vollzeit-Ausbildung sowie eine zweijährigen Assistenzzeit voraus.
Beide Verbände gratulieren den Schweizern und betonen, in Deutschland Gleiches erreichen zu wollen.