27.08.09BVerwG fordert sektorale Heilpraktikererlaubnis von PhysiotherapeutenDas Bundesverwaltungsgericht hat in einer Klage am 26.08.09 entschieden, dass Physiotherapeuten, die ohne ärztliche Verordnung oder Delegierung Patienten behandeln wollen, zuvor eine "nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung" absolvieren müssen (BVerwG 3 C 19.08). Für osteopathisch tätige Physiotherapeuten bedeutet dies, dass sie auch künftig erst die Heilpraktikerprüfung vor ihrem Gesundheitsamt erfolgreich bestehen müssen. Quelle: www.bundesverwaltungsgericht.de