27.08.09RA Boxberg erläutert Auswirkungen des BVerwG-Urteils für OsteopathenSollte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.09 Bestand haben, wird es auch Auswirkungen auf Osteopathen haben. Analog zu den Physiotherapeuten werden Osteopathen künftig wohl nur eine sektorale Heilpraktikererlaubnis benötigen um osteopathisch diagnostizieren und behandeln zu können. Quelle: www.dr-boxberg.de