Der Bundesverband Osteopathie, bvo, weist auf das neue Patientenrechtegesetz hin, das am 26. Februar in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz stärkt die Rechte von Patienten gegenüber Behandelnden, also auch gegenüber Osteopathen, sowie deren Stellung innerhalb des Gesundheitssystems.
Das neue Gesetz regelt u.a. die Informationspflicht, die Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht und das Recht zur Einsichtnahme in die eigene Patientenakte.
Der bvo begrüßt das Gesetz, das selbstverständlich auch für osteopathische Behandlungen gilt. Da diese üblicherweise zwischen 40 und 50 Minuten dauern, können Osteopathen ihren Informations- und Aufklärungspflichten im Interesse ihrer Patienten sehr gut nachkommen.