Die Facharztverbände Berufsverband der Rehabilitationsärzte Deutschlands und Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin beschweren sich in einem offenen Brief an die Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Krankenkassen über die anteilige Erstattung osteopathischer Leistungen. Nach Auffassung beider Verbände stelle die Erstattung eine klassische IGEL-Leistung dar.
"Die Fachgesellschaft DGMM entwickelt momentan (...) die Einführung einer umfassenden strukturierten curriculären ärztlichen Fortbildung "Osteopathische Verfahren". Damit sind die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen für ärztliche Abgabe osteopathischer Leistungen definiert. Das sollte durch die Kostenträger als Grundlage der Erstattungsfähigkeit osteopathischer Verfahren nicht nur für Ärzte herangezogen werden."
Schwer tun sich beide Verbände auch mit Osteopathen mit Grundberuf Heilpraktiker:
Da Osteopathie ein ungeschützter Begriff ist und nicht im Leistungskatalog der GKV, kann sie auch durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten mit Heilpraktiker-Zulassung abgegeben werden. Dies geht zu Lasten der Basisversorgung und dient nur dem Marketing der Kassen zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils."