Das Deutsche Ärzteblatt berichtet vom gemeinsamen Positionspapier diverser Osteopathieverbände und der darin enthaltenen Forderung nach einem eigenen Berufsgesetz (Siehe News vom 01.02.13).
Die Qualität der Osteopathiebehandlungen sei nicht sichergestellt, wenn Krankenkassen von den behandelnden Osteopathen nur eine Verbandsmitgliedschaft oder die Erfüllung der Voraussetzung zur Mitgliedschaft fordern. Denn die Mitgliedsvoraussetzungen der einzelnen Verbände variierten stark.