Die gesetzliche Krankenkasse Securvita hat ihre Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen geändert. Konnten bisher nur „Wirbelsäulenerkrankungen, Schulterbeschwerden und/oder Tennisellenbogen“ durch ausgewählte Ärzte und Therapeuten in Hamburg, München, Augsburg und Münchener Umland behandelt werden, so fällt die Einschränkung auf bestimmte Erkrankungen nun weg und wird als Leistungserbringer jeder Therapeut anerkannt, der „Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.“
Quelle: www.securvita.de