Wie die International School of Osteopathy, IAO, berichtet, hat das Schweizer Bundesgericht die Zulassungskriterien für die interkantonale Prüfung in Osteopathie erweitert. Durften bisher nur Absolventen einer Vollzeitausbildung zur interkantonalen Prüfung zugelassen werden (siehe News vom 16.01.13), so können sich künftig auch Absolventen einer Teilzeitausbildung dieser Prüfung unterziehen.
Quelle: www.osteopathie.eu