Der osteopathische Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, führt ab 2014 eine Fortbildungspflicht für BAO-Urkundeninhaber ein. Sie ist verpflichtend für all jene, die auf der Therapeutenliste der BAO geführt werden wollen:
„Um den Platz jeweils für drei weitere Jahre sicher zu stellen, müssen innerhalb von drei Jahren 100 Fortbildungspunkte im osteopathischen Bereich nachgewiesen werden.“
Auf einem eigenen Informationsblatt listet die BAO auf, welche osteopathischen Aktivitäten als Fortbildung mit wie vielen Punkte zertifiziert werden.