Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, berichtet, will die AOK Baden-Württemberg ab 1. August die Behandlung von „Kleinstkindern“ zulassen.
„Hierzu bietet die AOK Ärzten und Physiotherapeuten einen entsprechenden Vertrag an. Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine osteopathische Ausbildung, eine Weiterbildung zur osteopathischen Behandlung von Kindern sowie vier Praxistage in einer auf Kinderbehandlung spezialisierten osteopathischen Praxis.“