Wie der Verband Physikalische Therapie, VPT, mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht am 11. Juni 2013 das im letzten Jahr ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bestätigt und die Beschwerde eines Gesundheitsamtes gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt.
Gegenstand des Verfahrens war die Klage einer Physiotherapeutin mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung, die ohne entsprechende Kenntnisprüfung den sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie rechtlich erstritten hatte (siehe News vom 11.07.12). Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts trug in diesem Einzelfall die osteopathische Ausbildung dazu bei, dass „die Klägerin die richtige Ausführung einer Krankenbehandlung mit den Mitteln der Physiotherapie und der Osteopathie hinreichend sicher beherrscht (...).“