Der Bundesverband Osteopathie, bvo, kritisiert die neue Erstattungspraxis der AOK Baden-Württemberg (siehe News vom 16.07.13). Demnach „bezahlt die AOK Baden-Württemberg die osteopathische Behandlung von Säuglingen mit ‚unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom’ einmalig und pauschal mit 100 Euro.“
Die Leistungserbringer müssen dazu einen Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg abschließen und mit der Kasse direkt abrechnen.
In der neuen Erstattungspraxis sieht der bvo die Gefahr, „der Aufsplitterung der Osteopathie in einzelnen Indikationen sowie deren schrittweise Eingliederung in den Leistungskatalog der Physiotherapie.“