Gemeinsam mit der die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, will der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, eine gesetzlich geregelte „Osteopathie-Weiterbildung“ nach Vorbild der in Hessen geltenden WPO-Osteo. Nach Angaben des Verbandes wurde diese nun bis 2018 verlängert.
IFK und DGMM „sehen in der WPO-Osteo jedoch lediglich einen ersten Schritt, um dem Flickenteppich verschiedenster Weiterbildungen unterschiedlichster Leistungsniveaus eine standardisierte, qualifizierte Weiterbildung gegenüberzustellen. Beide Verbände fordern daher, dass die Weiterbildung in osteopathischen Verfahren aufbauend auf die Zertifikatsweiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten bundesweit gesetzlich geregelt werden muss.“
Zudem soll „die Aufnahme der Osteopathie in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung“ erfolgen.
Auch sehen beide Verbände „eine Reduzierung des Ausbildungsumfangs der WPO-Osteo in Hessen von 1.350 auf mindestens 700 Stunden als sinnvoll an.“