Der Bundesverband Osteopathie, bvo, hat den mehrjährigen Markenstreit mit dem Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, für beendet erklärt.
In dem Streit ging es um die Frage, ob die Buchstabenfolge D.O. eine allgemeine osteopathische Ausbildungsbezeichnung sei oder dessen Nutzung nur mit Zustimmung des VOD als Markeninhaber erfolgen könne (siehe News vom 19.01.13).
„Dazu hat der VOD eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die der bvo angenommen hat.“
Das vom bvo angestrebte Hauptsacheverfahren ist laut Verband damit abgewendet.
„Für die künftige Vergabe der Bezeichnung D.O. hat der bvo die Gründung einer Gütezeichengemeinschaft vorgeschlagen und einen Entwurf einer solchen Gemeinschaft dem VOD vorgelegt. Diese könnte den Namenszusatz D.O. als hohes Qualitätsmerkmal an qualifiziert ausgebildete Osteopathen in Deutschland vergeben, ohne dass hierzu die Mitgliedschaft in einem Verband notwendig wäre.“