Der Bundesverband Osteopathie, bvo, widerspricht den Forderungen des Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, und der Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, nach „Aufnahme der Osteopathie in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung.“ (Siehe News vom 09.09.13).
Laut bvo ist „die osteopathische Behandlung ohne (...) ohne eigenständige osteopathische Diagnose (...) nur eine Anwendung einzelner Techniken (...) und beinhaltet dann nicht die für die Osteopathie so charakteristische Suche nach Gesundheit im Patienten.“
Somit gibt es „keine osteopathischen Verfahren, sondern nur eine eigenständige Osteopathie. (...) Osteopathie lässt sich deshalb auch nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen und in einzelne Leistungen auseinanderdividieren: Osteopathen behandeln nicht einzelne Krankheiten und Beschwerden, sondern immer den Patienten in seiner Gesamtheit.“