Der Bundesverband Osteopathie, bvo, führt ab nächstem Jahr eine Fortbildungspflicht für seine Mitglieder mit abgeschlossener Ausbildung ein. Diese „müssen künftig innerhalb von drei Jahren kontinuierliche Fortbildungen, vorwiegend im Bereich der Osteopathie, nachweisen, um weiterhin über die Therapeutenliste des bvo an Patienten empfohlen zu werden.“
Eine Fortbildungspflicht ab 2014 hatten zuvor bereits die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO und das Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland, ROD, angekündigt (siehe News vom 16.07.13).