Rechtsanwalt Ernst Boxberg hat auf seiner Website einen Artikel über „Werbung: das neue Werberecht“ online gestellt. Anhand von fünf Beispielen beschreibt er das auch für Osteopathen geltende Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Das HWG war im Oktober 2012 geändert worden. RA Boxberg ist u.a. als Direktor des Instituts für körperbezogene Therapien, IKT, Anbieter eines osteopathischen Bachelorstudiengangs.