Der Dachverband Bundesarbeitgemeinschaft Osteopathie, BAO, und das Register der Traditionellen Osteopathen in Deutschland, ROD, haben das Anfang Oktober von der „Konsensgruppe Osteopathie“ gemeinsam erarbeitete Positionspapier „Für die berufliche Anerkennung der Ostopathen“ veröffentlicht:
„1) Der Beruf Osteopath muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt durch eine bundesgesetzliche Regelung anerkannt werden.
2) Die gesetzliche Regelung muss das für die Patientensicherheit notwendige hohe Niveau der Aus- und Weiterbildung der Osteopathie berücksichtigen.
3) Diese notwendige gesetzliche Regelung schließt eine Etablierung der Osteopathie als Erweiterung der Physiotherapie oder manuellen Therapie (wie von IFK und DGMM gefordert) aus.“
Der Konsensgruppe Osteopathie gehören an: AFO, BAO, BVO, DVOM, ROD und VOD.
www.bao-osteopathie.de
www.r-o-d.info