Die für „die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung“ zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG, übernimmt seit Anfang des Jahres die anteilige Erstattung osteopathischer Leistungen und zahlt bis zu 250 Euro im Jahr.
Quelle: www.svlfg.de