Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, stellt unterschiedliche Urteile über die Beschäftigung von freien Mitarbeitern in Praxen vor:
„Die deutschen Sozialgerichte urteilen derzeit uneins über die Beschäftigung von freien Mitarbeitern in kassenzugelassenen (Physiotherapie-)Praxen.“
Die Thematik ist auch für Osteopathen relevant, die freie Mitarbeiter in ihrer Praxis beschäftigen oder als freie Mitarbeiter in einer Praxis arbeiten.