Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, BVOU, greift das Thema der Kassenausgaben für Osteopathie auf (siehe News vom 11.06.14) und fordert eigene Strukturverträge mit den Kassen: „Wenn die Anamnese und Indikation vertraglich verbrieft über den Arzt erfolgt, ist gewährleistet, dass auch nur die Patienten einer osteopathischen Therapie zugeführt werden, bei denen sie erfolgversprechend ist.“
Laut BVOU zählt Osteopathie zur Manuellen Medizin: „Zur Ausübung der Manuellen Medizin, deren Teilgebiet die Osteopathie ist, ist eine umfangreiche, 320 Stunden umfassende Weiterbildung erforderlich (...). In ihr werden bereits osteopathische Inhalte gelehrt.