Auch die in Hamburg sitzende Ersatzkasse DAK-Gesundheit erstattet ihren 6,3 Millionen Versicherten anteilig Osteopathie. Auf der Website der DAK-Gesundheit wird die Leistung allerdings nicht aufgeführt, sondern lediglich in der Satzung erwähnt. Als Leistungserbringer werden nur Ärzte anerkannt.
Von 2010 bis 2012 hatte die DAK bereits einen Selektivvertrag mit Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin, DGOM, für die osteopathische Erstuntersuchung von Säuglingen laufen (siehe News vom 01.11.12).
In der Rubrik Patienteninfo > Krankenkassen listet Osteokompass gegenwärtig 109 Kassen auf, die Osteopathie anteilig erstatten.