Die „Ausbildung Osteopathy“ an der Osteopathieschule The International Academy of Osteopathy, IAO, ist in Rheinland-Pfalz als Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt worden.
Das Gesetz regelt, dass „die im Lande Rheinland-Pfalz Beschäftigten (...) gegenüber ihrem Arbeitgeber für Zwecke der Weiterbildung (...) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts (haben).“
Die Anerkennung gilt von September 2014 bis Mai 2015.