Die von den Deutschen Heilpraktikerverbänden, DDH, angestrengte Normenkontrollklage gegen die WPO-Osteo war vom Verwaltungsgericht Kassel am 18.06. abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen worden. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht am 20.11.09 die Nichtzulassung der Revision bestätigt und damit die Beschwerde eines Heilpraktikers abgelehnt.
Auf diesen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts verweist der VOD auf seiner neu gestalteten Website.