Die Landeärztekammer Thüringen und die Sächsische Landesärztekammer bieten Ärzten eine Fortbildung „Osteopathische Verfahren“ an. Die Fortbildung umfasst 160 Unterrichtseinheiten und soll laut Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, ÄMM, dazu dienen, „die osteopathischen Verfahren als diagnostische und therapeutische Option in das Methodenspektrum der Ärzteschaft aufzunehmen.“ Sie ist Ärzten vorbehalten, die die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ führen.
Mit der Entwicklung einer „strukturierten curriculären Fortbildung ‚Osteopathische Verfahren’“ hatte der Vorstand der Bundesärztekammer seinen Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung sowie die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, in 2010 beauftragt.