Aufgrund der Kritik des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD, an ihrer Gründung (siehe News vom 18.09.14) verweist die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, auf die geltende Rechtslage. Dazu zitiert sie Aussagen des VOD und stellt klar:
„Die hpO ist kein Heilpraktikerverband, sondern eine Berufsvereinigung, die die uneingeschränkte Durchführung der Osteopathie auf rechtlich sicheren Boden vertritt.“