Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, berichtet erneut über das Thema freier Mitarbeiter (siehe News vom 02.06.14). Demnach seien diverse Statusfeststellungsverfahren der deutschen Rentenversicherung „zu der Frage, ob freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen auch zukünftig als Selbstständige einzustufen sein können, positiv ausgegangen.“
Die Thematik ist auch für Osteopathen relevant, die freie Mitarbeiter in ihrer Praxis beschäftigen oder als freie Mitarbeiter in einer Praxis arbeiten.