Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, bedauert die von der Techniker Krankenkasse, TK, angekündigte Reduzierung der anteiligen Erstattung osteopathischer Leistungen ab 2015 (siehe News vom 02.10.14) und appelliert an die übrigen Kassen dem Beispiel der TK nicht zu folgen.
Gleichzeitig verweist der VOD darauf, dass die Erstattungspraxis der Kassen „dringender Korrekturen“ bedarf:
„Die gesetzlichen Krankenkassen sollten osteopathische Leistungen nur dann anteilig erstatten, wenn eine qualifizierte osteopathische Ausbildung vorliegt und der Osteopath durch die Behandlung nicht mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt gerät.“