Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet über einen von ihr initiieren Artikel. In dem Beitrag geht es um die Definition der Osteopathie und wie diese erlernt werden kann. Der Beitrag verweist auch auf die geltende Rechtslage:
„Zur Berufsausübung berechtigt der akademische Abschluss wie auch der Abschluss an privaten Osteopathieschulen aber nicht. Denn Osteopathie gilt in Deutschland zu Recht als Heilkunde und darf deshalb vollumfänglich nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden.“