In ihrem „Ausblick 2015“ beschreibt die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopthie, hpO, die besondere rechtliche Situation der Osteopathen und rät „allen ‚Noch-Nicht-Heilberechtigten’ die Heilkundeerlaubnis unbedingt zu erwerben!“
Die Berufsvereinigung will sich „weiterhin dafür einsetzen, dass Osteopathie heilkundlich praktiziert wird und nicht als ärztlich verordnete medizinische Dienstleistung zu einem Heilmittel und somit zu einer Regelleistung der Krankenkassen wird.“
Fürs neue Jahr wünscht sich die hpO, „dass der Umdenkprozess bei Therapeuten und deren Vertreter hin zu einer heilkundlich praktizierten Osteopathie weiter voranschreitet, damit die eigentlichen berufspolitischen Ziele eines Tages gemeinsam erreicht werden können (...)“